Seitens der RVM gibt es weder eine Anweisung zur kostenfreien Mitnahme, noch eine grundsätzliche Kostenerhebung bei Fahrten von Fahrern/innen der BBVereine. Die Entscheidung zur kostenfreien Mitfahrt liegt ausschließlich beim Fahrer.
Der Grund wird simpelst damit begründet, dass die RVM bei kostenfreier Mitnahme eine pauschale Versteuerung (Geldwerter Vorteil) für alle BBFahrer/innen entrichten müsste.
Daher obliegt es der Laune des RVM-Fahrers, ob er durchwinkt oder bezahlen lässt.