Alles was ein Fahrer des BBS wissen und beachten sollte …

  • Mobiltelefon aufgeladen mitführen
  • Vor Antritt der Fahrt auf äußere Schäden prüfen und diese ggf. melden
  • Vor Antritt der Fahrt die innere Saúberkeit prüfen, Abfälle entsorgen
  • Beim Tanken auch Schmierstoffe (Ölstand prüfen) und ggf. nachfüllen
  • Das richtige Schild zur Busline (B80 / B81) hinter die Scheibe legen
  • Das persönliche Schild “Heute fährt Sie …” sichtbar anbringen
  • Nach Ende der letzten Fahrt die innere Saúberkeit prüfen, Abfälle entsorgen
  • Nach Ende der letzten Fahrt tanken
  • Nach der letzten Fahrt den Bus auf den ausgewiesenen Parkplatz am Rathaus Senden abstellen.
  • Betankung nur an Westfalen-Tankstelle B235 Senden mit der Tankkarte.
  • Die Abfahrzeiten an den Haltestellen dürfen nicht unterschritten werden
  • Wenn der Buss voll besetzt ist und ein Fahrgast nicht mitgenommen werden kann, die Firma Rohlmann (02536/4650) kontaktieren.
  • Handy-PIN: 2632
  • Fahrertoiletten: Senden Busbahnhof & Ottmarsbocholt Am Dillenbaum

    Sammlung wichtiger Hinweise, Entscheidungen, Anweisungen zum Fahrbetrieb

    Thema Quelle
    Aktualisierung Fahrpreise
    Mit staunen (eher doch nicht bei der DB) mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass auch an den Ticketschaltern der DB u. a. Fahrscheine mit Start und Ziel „Senden“ ausgegeben werden. Dieses bedeutet eine Aktualisierung der Fahrpreisübersicht. Ergänzend habe ich die nachfolgenden Fragen von Alfons Rave erhalten, zu denen ihr dann auch die Antworten entnehmen könnt.

      • Gelten die Angaben im oberen Block deiner Fahrpreisübersicht generell oder immer nur für die kürzeste Strecke? Beispiel: von Se Busbahnhof nach Bö Schule fahren 5 Fahrgäste. Bei Bö Hardeck (Fahrtrichtung Ort) steigen 3 Fahrgäste nach Senden Bö Am Schürbusch möchten 3 Fahrgäste zusteigen. Konsequenz: Rohlmann rufen. An der Schule steigen 5 Fahrgäste aus. Der Verstärkerverkehr wäre nicht erforderlich, wenn der Einstieg bei Hardeck für Fahrgäste nach Senden nur für die kürzere Strecke (unmittelbar nach Senden) für 1 € zu haben ist.
        Kommentierung (FDL):
        Die Fahrgäste von Bö Hardeck nach Senden sind höflich darauf hinzuweisen, dass sie an der falschen Haltestelle einsteigen möchten. Bitte den Hinweis auf die „richtige“ Haltestelle für die direkte Fahrt nach Senden geben! Dieses wäre gleichbedeutend mit der „kürzesten Strecke“
        Konstruieren wir diesen Fall auf die Haltestelle Birkenweg (5 FG im Bus+3 FG als Zusteiger), dann käme es zu deiner beschriebenen Situation, dass Rohlmann gerufen werden müsste!

    o        Interpretiere ich deinen Hinweis richtig, dass für einen Bahnfahrer mit Bahnticket Zielbahnhof Bösensell die Fahrt mit dem Bürgerbus in den Ort Bösensell kostenfrei bleibt, das immer also bezogen bleibt auf Ziele in Senden und Ottmarsbocholt?
    Kommentierung (FDL):
    Ja, innerhalb Bösensell kostenfrei, nach Senden oder Ottmarsbocholt immer kostenpflichtig.

      • Se Am Mühlenbach nach Se Langeland für 1 € ist klar. Gilt das auch umgekehrt ohne Ausstieg am Busbahnhof? Der Fahrgast fährt dann also B. Senden Ost => Se Busbahnhof => Bösensell => Senden Busbahnhof => Ottmarsbocholt => Senden Busbahnhof => Se Am Mühlenbach für 1 €, obwohl eine 2 € – Strecke zwischen Start und Ziel liegt?
        Kommentierung (FDL):
        In diesem Fall ist der Fahrgast darauf hinzuweisen, dass er wegen des Tourenverlauf lt. Fahrplan keine kostenfreie Mitfahrt nach Bösensell und Ottmarsbocholt hat! Fahrten zw. Haltestellen innerhalb eines Ortes/Ortsteils dürfen nicht über einen anderen Ortsteil führen.
        Will er trotz des Hinweises mitfahren, würden folgende Kosten für ihn entstehen:

        • Langeland =>Bösensell          1,00€*
        • Bösensell=>Ottmarsbocholt  2,00€
        • Ottmarsbocholt=>Senden      1,00€
        • Gesamt                                     4,00€

     

    Reinhard Stach

    E-Mail vom 20.01.2019

    *Von jeder Haltestelle in Senden zu den Haltestellen in Bö und Otti/Ve muss 1€ bezahlt werden. Die Verbindungen von Bö nach Otti/Ve kosten 2€
    Reinhard Stach

    E-Mail vom 20.01.2019
    an J. Wunsch

    Ticketzuordnung unter “RVM-T, Westfalen-T, NRW-T DB-T…”

    Auf dem letzten Fahrermeeting wurde nach einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Kontrolle/Zuordnung von Tickets, die wir unter “RVM-T, Westfalen-T,NRW-Tarif, DB-Ticket (Karte/Handy)“ subsummieren, verlangt.

    Hierzu haben wir in der Vorstandsitzung vom 13.09.18 wie folgt entschieden:

    • Gültigkeit von Fahrscheinen, die im Leistungsnachweis unter
      „RVM-T, Westfalen-T, NRW-Tarif, DB-Ticket (Karte/Handy)“
      zugeordnet werden:
      DB-Ticket das mit dem Start- oder Zielbahnhof „Senden-Bösensell“ ausgestellt ist, ist vom BBS auch für Ziele innerhalb Sendens zu akzeptiert. Dieses gilt für alle Haltestellen auf den Linien 80/81.
      Beispiel1:
      Ein Fahrgast steigt in Senden-Bösensell-Bhf. zu und möchte nach Grothues-Potthoff. Dieses wird dann auf der Tour L81 und der Tour L80 jeweils im Leistungsnachweis erfasst. Er braucht keinen zusätzlichen Fahrpreis entrichten.Beispiel 2:
      Ein Fahrgast steigt an einer beliebigen Haltestelle der L80/81 zu und hat ein DB-Ticket mit Startbahnhof „Senden-Bösensell“. Hier ist/sind die Fahrt(en) auf der/den L81/80 bis zum Bahnhof Bösensell kostenfrei. Die Erfassung im Leistungsnachweis ist entsprechen Beispiel 1 zu dokumentieren.Beispiel 3:
      Ein Fahrgast steigt in Senden-Bösensell-Bhf. zu und hat nur ein DB-Ticket mit Zielbahnhof Lüdinghausen (kein Westfalen-Ticket).
      In diesem Fall hat er die Fahrt bis Senden-Busbahnhof zu bezahlen. Erfassung unter „Erwachsener“.
      Für eine mögliche Weiterfahrt mit der S90 gelten die Bestimmungen der RVM.
    • Schüler-/StudentenausweiseBeispiel 4:
      Fahrgäste mit  einem Schülerausweis ohne Stempel „BBS“ haben entsprechend unseren Tarifen die Fahrt zu bezahlen.Beispiel 5:
      Fahrgäste mit einem Studentenausweis ohne den Hinweis auf ein RVM-T, Westfalen-T, etc. “ haben entsprechend unseren Tarifen die Fahrt zu bezahlen.

    Auch bei allen anderen Tickets, die Unter “RVM-T, Westfalen-T, …” zuzuordnen sind, ist vorbehaltlos auf Gültigkeit zu prüfen.

     

    Reinhard Stach

    E-Mail vom 17.09.2018

    Schülerausweis während der Schulferien
    Während der Schulferien in NRW können Schüler mit gestempeltem Schülerausweis (BBSenden) nicht kostenfrei im BB mitfahren.
    Ich bitte dieses ab den anstehenden Herbstferien in NRW (15.10.18 – 27.10.18) zu beachten.
    Reinhard Stach

    E-Mai vom 11.09.2018

    Kontrolleure RVM im Leistungsnachweis
    In regel-/unregelmäßigen zeitlichen Abständen werden die Fahrscheine unserer Fahrgäste durch Kontrolleure RVM überprüft. Bislang habt ihr diesen unter „Freifahrten“ verbucht.
    Bitte ab sofort unter
    „RVM-T, Westfalen-T,NRW-Tarif, DB-Ticket (Karte/Handy)“
    erfassen.
    Reinhard Stach

    E-Mai vom 11.09.2018

    Buspflege
    Ab September wird der Bus durch Reinhard Krispin am Wochenende bedarfsgerecht gereinigt. Seine Aufgaben umfassen:

    • Reinigung Fahrzeug außen
      • Außenwäsche inkl. Dach, bei Bedarf
      • Fensterreinigung
      • Felgenreinigung bei Bedarf
      • Sitze absaugen
      • Fenster reinigen
      • Armaturenbrett reinigen
    • Reinigung Fahrzeug innen
      • Reinigung Fahrzeug außen:
      • Boden absaugen und wischen
      • Überprüfung und bedarfsgerechtes Nachfüllen von Betriebs- und Schmierstoffen (Motor-Öl, AdBlue, Kühl -und Wischwasser).
    Reinhard Stach

    E-Mai vom 11.09.2018

    Treibstoff/Schmierstoff
    Es liegt weiterhin in der Verantwortung des Fahrers/der Fahrerin am Ende des 3. Tour dafür zu sorgen, dass ausreichend Treibstoff für den nächsten Tag vorhanden ist. Auch hat er/sie dafür zu sorgen, dass beim/bei Hinweis(en) im Display bedarfsgerecht Betriebs- und Schmierstoffe nachgefüllt werden.
    .
    Reinhard Krispin kontrolliert monatlich ergänzend diese Stoffe und füllt diese im Bedarfsfall auch nach. Hierdurch wollen wir u. a.  erreichen, dass die Kosten für AdBlue gegenüber dem Kauf an der TOTAL-Tankstelle reduziert werden.
    Reinhard Stach

    E-Mai vom 11.09.2018

    Sozialticket
    Ein Sozialticket ist nicht übertragbar. Ebenso wie bei allen anderen nicht übertragbaren Fahrkarten ist darauf vermerkt, dass sich der Inhaber zusätzlich mit einem Lichtbilddokument ausweisen können muss. Zwar ist unter dem Strich ein Strich ein Strich, der finanziell ausgeglichen wird, jedoch sollten wir im Interesse unserer ehrlichen Kunden den Fahrern diese Kontrollmöglichkeit, die zur Beförderungsverweigerung führen kann, aufzeigen. (Anmerkung Reinhard Stach: liegt ein Missbrauch der Nutzung eines Sozialtickets vor, hat der Fahrgast zu zahlen!)

    Jörg Säckel

    E-Mail vom 21.06.20198

    Kinderbeförderung
    Ein Bürgerbus ist ein PKW. Alle Fahrgäste müssen die Möglichkeit haben, sich anzuschnallen. Wenn die Möglichkeit nicht gegeben ist, haftet der Fahrer. Einem Bürgerbusverein ist es nicht zuzumuten einen anschnallbaren Sitz/ Schale (Maxi Cosi) für Kleinstkinder mitzuführen. Dies kann dem Fahrgast zugemutet werden. Daher keine Kinder mehr im, wenn auch gesicherten, Kinderwagen mitnehmen.

    Jörg Säckel

    E-Mail vom 21.06.20198

    Kostenfreie Nutzung S90 für Bürgerbusfahrer
    Seitens der RVM gibt es weder eine Anweisung zur kostenfreien Mitnahme, noch eine grundsätzliche Kostenerhebung bei Fahrten von Fahrern/innen der BBVereine. Die Entscheidung zur kostenfreien Mitfahrt liegt ausschließlich beim Fahrer.
    Der Grund wird simpelst damit begründet, dass die RVM bei kostenfreier Mitnahme eine pauschale Versteuerung (Geldwertevorteil) für alle BBFahrer/innen entrichten müsste.
    Daher obliegt es der Laune des Fahrers, ob er durchwinkt oder bezahlen lässt.
    Reinhard Stach

    E-Mail vom 03.06.2018