Ein Sozialticket ist nicht übertragbar. Ebenso wie bei allen anderen nicht übertragbaren Fahrkarten ist darauf vermerkt, dass sich der Inhaber zusätzlich mit einem Lichtbilddokument ausweisen können muss. Zwar ist unter dem Strich ein Strich ein Strich, der finanziell ausgeglichen wird, jedoch sollten wir im Interesse unserer ehrlichen Kunden den Fahrern diese Kontrollmöglichkeit, die zur Beförderungsverweigerung führen kann, aufzeigen. (Anmerkung Reinhard Stach: liegt ein Missbrauch der Nutzung eines Sozialtickets vor, hat der Fahrgast zu zahlen!)

(Jörg Säckel, E-Mail vom 21.06.2018)